Die 4 Schritte der Evaluation
Der Vorgang einer Evaluation kann in 4 Schritte eingeteilt werden.
1. Vorabklärungen:
Der Dialog mit Auftraggebern und Betroffenen der Evaluation ist uns wichtig, denn nur wer in den Prozess involviert ist, kann sich auch damit identifizieren. Wir informieren uns über Ihre Erwartungen und Befürchtungen, aber auch über Ihre Interessen und Werte und legen gemeinsam mit Ihnen den Evaluationszweck und erwarteten Nutzen fest.
2. Planung:
Eine Evaluation kann ein ganzes Programm oder Projekt oder auch nur Teile davon zum Gegenstand haben. Für eine präzise Bestimmung des Evaluationsgegenstands braucht es aber einen Überblick über die interne Logik des Ganzen. Nur so können sinnvolle Fragestellungen, Evaluationsziele und Bewertungskriterien formuliert werden.
Im Untersuchungsplan wird festgehalten, wie die Fragestellungen und Ziele der Evaluation empirisch bearbeitet werden sollen. Es müssen passende Methoden und Instrumente zur Datenerhebung bestimmt und entwickelt werden. Ebenso gilt es einen Ablaufplan und einen Budgetplan zu erstellen.
3. Durchführung:
Die Evaluation stützt sich auf empirische Daten. Ziel ist die Beantwortung der Fragestellung und die Zweckerfüllung der Evaluation. Die Daten werden nach wissenschaftlichen Standards erhoben und bearbeitet. Datenquellen sind Dokumente, schriftliche und mündliche Befragungen, Interviews oder Beobachtungen. Dem Schutz der personenbezogenen Daten wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt, oberstes Gebot!
4. Schlussfolgerungen, Bewertung und Ergebnisverwendung:
Die Erhebungsergebnisse bilden die Grundlage zur Formulierung der Antworten und Schlussfolgerungen. Die Bewertungen des Evaluationsgegenstands erfolgen einheitlich auf der Basis vorab bestimmter Bewertungskriterien. Sind Empfehlungen erwünscht, werden diese wenn möglich im Dialog mit den Auftragsgebenden erarbeitet.
Ein wesentliches Gütekriterium jeder Evaluation ist ihre Nützlichkeit. Eine umfassende Offenlegung und Weitergabe der Ergebnisse ist Voraussetzung für die Einleitung des Nutzungsprozesses, der dann von den Verantwortlichen selbst an die Hand genommen werden muss.