Befragung nicht-anerkannter Religionsgemeinschaften

1. Jul. 2023

Das SPI hat im Auftrag der Direktion der Justiz und des Innern und den anerkannten Religionsgemeinschaften im Kanton Zürich eine Befragung unter nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften durchgeführt.

Der Kanton Zürich hat fünf Religionsgemeinschaften verfassungsrechtlich anerkannt, was besondere Rechte und Pflichten zur Folge hat. In den letzten Jahrzehnten ist das religiöse Feld jedoch vielfältiger geworden, auch wächst der Anteil Konfessionsloser stetig. Das heutige Anerkennungssystem stösst daher gesellschaftlich vermehrt auf Vorbehalte.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie mit heute nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften umgegangen werden soll, dies einerseits im Hinblick auf das Verhältnis Staat-Religionsgemeinschaften als auch auf das Verhältnis zwischen anerkannten und nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften. Der Kanton sucht dabei Wege, um Handlungsgrundlagen zu erarbeiten.

In Zusammenarbeit mit dem Religionswissenschaftlichen Seminar der Universität Zürich hat das SPI dafür eine Befragung von 22 Dachverbänden verschiedener Religionsgemeinschaften im Kanton Zürich, die total an rund 200 Orten im Kanton tätig sind, durchgeführt und ausgewertet .

Der Schlussbericht mit Empfehlungen wurde veröffentlicht: “Bunte Religionslandschaft Zürich”

 

 

 

 

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